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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deine Rechte und Pflichten.

1.1 Zweck – Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Sidora AG  und dem Kunden der ein Produkt oder eine Dienstleistung, die von Sidora AG angeboten wird. Die AGB unterliegen schweizerischem Recht und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz in Sidora.

 

1.2 Beginn – Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn Sidora AG die Bestellung annimmt oder diese entsprechend der vom Kunden erteilten Bestellung in Betrieb nimmt. Je nach Produkt können Bestellungen per E-Mail, Online-Formular oder signiertem Dokument oder über einen Einkaufsservice versandt werden. Als Beginn des Abonnements bzw. Vertrags gilt jeweils das erste Datum der oben genannten Ereignisse. Sidora AG behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

1.3 Laufzeit – Die erste Vertragslaufzeit bestimmt der Kunde selbst aus den bei der Bestellung getroffenen Auswahlmöglichkeiten. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit verlängert sich das Abonnement bzw. der Vertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern nicht mindestens 90 Tage vor Ablaufdatum oder Online-Marketing eine der Vertragsparteien kündigt 30 Tage vor Ablaufdatum. Wenn der Kunde das Produkt zu einem anderen Anbieter wechselt, werden alle mit diesem Produkt verbundenen Dienste deaktiviert. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter erlöschen sämtliche Ansprüche bezüglich der Sidora-Dienste. Mit der Kündigung eines Abonnements erlöschen alle damit verbundenen Support- und Update-Dienste. Andererseits endet der Vertrag erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.

 

1.4 Bestandteile – Ergänzend zu den AGB sind die Nutzungsbedingungen unter www.sidora.ch/agb/ Bestandteil des Vertrages. Optionen gelten als Verlängerung eines gültigen Vertrags und die Rechte an der betreffenden Option erlöschen ebenfalls mit der Beendigung dieses Vertrags. Optionen können eigene Bedingungen haben oder mit einem bestehenden Vertrag verknüpft sein. Bei der Nutzung von Diensten Dritter wie Domain-Name-Services, Online- und Offline-Werbung, Print und Etiketten, Hosting und E-Mail gelten ergänzend die Richtlinien der jeweiligen Drittanbieter. Sofern die Zahlung durch Dritte erfolgt und diese Gebühr nicht im Sidora-Angebot enthalten ist, ist diese Gebühr vom Kunden zu tragen.

 

1.5 Abweichungen – Eine teilweise von den AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung ist nur auf der Grundlage der von beiden Parteien bestätigten Unterlagen gültig und berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Zahlungsbedingungen

2.1 Preis – Grundsätzlich gilt der im Vertrag vereinbarte Preis. Sofern kein expliziter Preis festgelegt wurde, gilt primär der auf www.sidora.ch publizierte Preis bzw. sekundär der Stundensatz von CHF 169.00. Alle Preise sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Eventuelle Rabatte sind Skonti und gelten nur bei fristgerechter Zahlung. Die Abonnementpreise werden im Voraus bezahlt und in der Regel jährlich in Rechnung gestellt, beim Online-Marketing erfolgt die Abrechnung vierteljährlich. Sidora AG behält sich das Recht vor, die Preise aufgrund geänderter Umstände jederzeit anzupassen. Solche Änderungen sind nur als Verlängerung eines bestehenden Vertrages wirksam, sei es zum Vorteil oder zum Nachteil des Kunden. In diesem Fall oder im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf Wunsch des Kunden erfolgt keine Rückerstattung der vorausbezahlten Kosten.

 

2.2 Spesen – Reisekosten im Rahmen der genannten Freigrenzen sind im Preis enthalten. Fahrtkosten und Telefongebühren, die über den Freibetrag hinausgehen, werden als gültiger Stundenaufwand ohne zusätzliche Kilometerentschädigung oder Honorarvergütung abgerechnet. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle persönlichen Ausgaben der Sidora-Mitarbeiter im Preis enthalten. Lizenz-, Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

2.3 Zahlungsbedingungen – Bestandskunden mit stets fristgerechter Rechnungszahlung erfolgen 14 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Alle anderen Kunden benötigen eine Vorauszahlung. Im Falle einer Vertragsverlängerung erfolgt die Ausstellung der nächsten Rechnung unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist.

 

2.4 Begleichung – Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gilt dies als Zahlungsverzug und es erfolgt keine Mahnung. Die Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden ist nicht ausgeschlossen. Zahlt der Kunde die Rechnung nicht fristgerecht oder erhebt er keinen schriftlich begründeten Einspruch, ist Sidora AG berechtigt, die Erbringung sämtlicher Leistungen fristlos zu unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos zu kündigen.

 

Rechte und Pflichten von Sidora

3.1 Service – Sidora AG ist für die Erbringung der Dienstleistung gemäss dem vom Kunden angeforderten Angebot verantwortlich und veröffentlicht seine Produktbeschreibung gemäss dem Angebot oder auf www.Sidora.ch. Sidora AG ist für alle Belange der Art des für diese Dienste erforderlichen Umfeldes kostenfrei, z. B. können in- und ausländische Unternehmen oder Dritte einbezogen werden. Auch hier liegen Änderungen im alleinigen Ermessen von Sidora.

 

3.2 Bildmaterial – Im Falle des Verlustes von Bildmaterial kann Sidora AG auf Wunsch des Kunden und auf Kosten des Kunden geeignetes Bildmaterial von Dritten erwerben, wobei das Bildmaterial auf den konkreten Zweck und nur auf den Zweck beschränkt ist Unternehmen des Kunden, sofern nicht anders angegeben (1 Lizenz)). Eine Weitergabe dieser Bilder an Dritte ist unter keinen Umständen gestattet. Gleiches gilt für lizenzierte Schriftarten und sonstige Schutzrechte.

 

3.3 Probeexemplare und Referenzen – Sidora AG darf eine angemessene Anzahl gedruckter Probeexemplare (in der Regel 5) behalten und als Leistungsnachweis aushändigen. Sidora AG kann auch ungedrucktes Material und allgemeine Kennzahlen des Projekts als Referenz veröffentlichen. Darüber hinaus ist Sidora AG berechtigt, auf allen Kundenwebsites Links und Gegenlinks zur Website von Sidora AG zu platzieren. Auf ausdrückliche schriftliche Anfrage des Kunden kann auf die Nennung von Referenzen und Links verzichtet werden.

 

3.4 Urheberrecht – Das Urheberrecht und die damit verbundenen Rechte an allen von Sidora AG erstellten Werken liegen bei Sidora. Über diese Rechte kann Sidora AG nach Massgabe des Bundesrechts verfügen.

 

3.5 Eigentum – Sämtliche gelieferten beweglichen Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sidora.

 

3.6 Anpassung – Sidora AG behält sich das Recht vor, die AGB, sonstige Vertragsbestandteile oder das Angebot oder einzelne Teile davon gemäss Ziffer 1.4 jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen. Solche Änderungen treten sofort in Kraft, sofern nichts anderes angekündigt wird. Siehe hierzu Abschnitt 4.9.

 

3.7 Aussetzung des Dienstes – Kommt der Kunde den in Artikel 4 genannten Pflichten nicht nach, ist Sidora AG berechtigt, den betreffenden Account, Server, Dienst, Inhalt, Programm usw. unverzüglich zu sperren oder zu löschen – sei es vorsätzlich, unabsichtlich oder unabsichtlich durch Verschulden Dritter verursacht. Durch die Abhilfe kann sich der Mandant ggf. vor entsprechenden Sanktionen schützen.Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen behält sich Sidora AG das Recht vor, den Vertrag fristlos und entschädigungslos zu kündigen und rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.

 

3.8 Benachrichtigungen – Sidora AG behält sich das Recht vor, alle Benachrichtigungen per E-Mail an den Kunden zu senden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Ankündigungen von Produktaktualisierungen oder technischen Wartungsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Einrichtungs- oder Kündigungsbestätigungen, Verlust von Zugangsdaten usw.  Sollte die Kontaktadresse von Sidora AG seit der Bestellung des Kunden nicht mehr gültig sein, ist Sidora AG berechtigt, eine zusätzliche Abfrage von Einträgen (von Sidora AG bereitgestellte Administrationsoberfläche, öffentliche WHOIS-Datenbank für Domainnamen etc.) ausdrücklich zu genehmigen, zu denen eine Kontaktadresse gehören kann zugewiesen.

 

3.9 Vorzeitige Vertragsbeendigung – Wünscht der Kunde eine vorzeitige Vertragsbeendigung während der Vertragslaufzeit und ist eine weitere Zusammenarbeit mangels Kundenbetreuung nicht möglich, kann Sidora AG freiwillig einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gegen eine Entschädigung zustimmen. Sidora AG kann entweder den tatsächlichen Arbeitsaufwand in Rechnung stellen oder eine einmalige Vergütung verlangen, insbesondere wenn kein detaillierter Stundenfestpreis vorliegt. Die einheitliche Vergütung für die ursprüngliche Bestellmenge vor Projektbeginn beträgt 50 %, für den ersten Monat nach Projektbeginn 75 % und danach 100 %. Jede Ausführung eines Auftrages durch Sidora AG gilt als Projektbeginn.

 

Rechte und Pflichten des Kunden

4.1 Mitwirkung – Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung und zur Einhaltung der genannten Fristen, damit Sidora AG die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann. Bei Aufträgen bis CHF 10’000.- und einer maximalen Projektdauer von 3 Monaten werden die Leistungen mit einem Zuschlag von 10 % pro Monat in Rechnung gestellt, sofern kein abweichender Projektplan vorliegt. Dies gilt auch für Aufträge mit einem Betrag über CHF 10’000 und einer maximalen Projektdauer von 6 Monaten.

 

4.2 Rechte Dritter – Für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und seiner Inhalte im Internet und in Printmedien sowie der von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen (Gestaltungskompositionen, Texte, elektronische Daten, Bilder) ist allein der Kunde verantwortlich . Daten etc.), einschliesslich Suchbegriffen, dies gilt auch für den Schutz von Rechten Dritter, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht.

 

4.3 Drucktauglichkeit – Es ist die Pflicht des Kunden, sämtliche Kontrollunterlagen auf Fehler jeglicher Art zu überprüfen und diese samt etwaiger Korrekturen unverzüglich zurückzusenden. Nach Erhalt der Druckfreigabe gibt der Kunde die Druck- oder sonstigen Produktionsinformationen frei und stimmt damit der Vorlage bzw. Umsetzung zu.

 

4.4 Mängelrüge – Von Sidora AG bereitgestellte Leistungen und Produkte sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Wenn der Kunde ein möglichst perfektes Produkt wünscht, sollte er sich für ein qualitativ hochwertiges und damit teureres Verfahren mit einer gewissen Garantie entscheiden. Bei Farbwiedergabe, Beschnitt, Falzung und Veredelung in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder der Vorlage nicht beanstandet werden, insbesondere wenn Dritte (z. B. Druckereien) solche Abweichungen ebenfalls von der Reklamation ausschliessen, z. B. aus technischen Gründen oder preisliche Gründe. Gleiches gilt für die verwendeten Materialien und den Produktionsprozess. Jede Reklamation muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgen.

 

4.5 Verzögerungen – Liefertermine gelten grundsätzlich als unverbindlich. Die genannten Termine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist Sidora AG eine angemessene Nachfrist zu setzen. Eventuell auftretende Verzögerungen, insbesondere durch Dritte (z. B. Druckereien) oder auf Wunsch des Kunden vorgenommene Änderungen, sind von Sidora AG nicht zu vertreten. Gegenüber Verbrauchern haftet Sidora AG nach schweizerischem Recht, jedoch nicht für immaterielle Schäden oder entgangenen Gewinn. Sidora AG haftet nicht für Umstände höherer Gewalt.

 

4.6 Suchmaschinenplatzierungen – Sidora AG übernimmt gegenüber dem Kunden keine Garantie für den Erfolg der getroffenen Massnahmen. Die Platzierung einer Website in Suchmaschinen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die Sidora AG keinen Einfluss hat, so dass für die Leistungen von Sidora AG kein Anspruch auf Erfolg besteht.

 

4.7 Browserkompatibilität – Sidora AG stellt Webdienste auf Basis moderner gängiger Technologien bereit. Allerdings kann die Darstellung je nach verwendetem Webbrowser und Betriebssystem unterschiedlich sein. Für Technologien mit einem Schweizer Marktanteil unter 5 % sowie für veraltete Betriebssystem- und Browserversionen wird keine Kompatibilitätsgarantie übernommen. Mobile Geräte wie Smartphones und Tablets verfügen in der Regel über kleinere Bildschirme, allerdings variieren Formate und Auflösungen stark. Daher erfolgt die Darstellung der Website, sofern nicht anders vereinbart, auf die gängige Standardbreite.

 

4.8 Servereinstellungen – Sofern nicht anders angegeben, nutzt Sidora AG zur Einrichtung des Domainnamens und des Servers die Grundeinstellungen des neuen Sidora-Auftritts, der Client hat keinen direkten Zugriff auf die Serververwaltung und -konfiguration. Installationen auf Webservern Dritter sind nicht im Grundpreis enthalten, da diese Server nicht unbedingt über die notwendigen Spezifikationen verfügen. Der E-Mail-Dienst von Sidora AG ist per Webzugriff über einen Browser mit vorhandener Benutzeroberfläche oder über die Protokolle POP oder IMAP als Download oder Integration in Outlook, Smartphones oder andere Programme und Geräte verfügbar. Die Migration bestehender Hosting-, E-Mail-Konten oder anderer Domain- und Hosting-bezogener Dienste muss vom Kunden ausdrücklich angefordert werden, andernfalls werden diese Dienste eingestellt.

 

4.9 Ausserordentliche Kündigung – Wird der Kunde durch Änderungen gemäss Ziffer 3.6 beeinträchtigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der vorausbezahlten Entgelte für die verbleibende Vertragslaufzeit zu verlangen. Um zu verhindern, dass er bei der Bestellung einen Vertrag unterschreibt, muss der Kunde einen glaubhaften Nachweis erbringen.

 

4.10 Zahlung – Der Kunde ist für die gesamte Vertragslaufzeit zur Zahlung gemäss Ziffer 2 verpflichtet. Bei verspäteter Zahlung wird ab Rechnungsdatum eine Mahngebühr von CHF 20.00 und ein Verzugszins von 15 % auf den ausstehenden Betrag erhoben. Bis weitere Massnahmen ergriffen werden, werden alle 10 Tage Erinnerungen verschickt. Sidora AG behält sich das Recht vor, Gegenstände zur Abholung an Dritte zu übergeben. Sidora AG behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung oder bei Neukunden im Zahlungsverzug den Zugang zu sperren oder den Dienst zu unterbrechen. Eine Reaktivierung ist erst nach vollständigem Zahlungseingang zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 möglich.

 

4.11 Zusätzliche Arbeiten – Arbeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich von Sidora AG oder dem für das jeweilige Produkt geltenden Leistungskatalog fallen, können von Sidora AG abgelehnt oder dem Kunden entsprechend der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.Beispiele für solche kostenpflichtigen Dienste, die oft auf Stundenbasis abgerechnet werden, sind Serviceverlängerungen, die Wiederherstellung versehentlich veränderter, vom Kunden verwalteter Websites, E-Mail-Support zu Schnittstellen und externen Systemen oder die Installation und Optimierung von Webservern Dritter. Für Domainnamen-Transaktionen fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 20 pro Transaktion an.

 

4.12 Erweiterte Nutzungsrechte und Rohdaten – Der Kunde hat grundsätzlich die im Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte. Insbesondere bei Fotoshootings kommt es häufig vor, dass mehrere Fotos für die Bildbearbeitung oder für eine zweckgebundene Bildbearbeitung ausgewählt werden. Erweiterte Nutzungsrechte können gegen einen geringen Aufpreis erworben werden, zusätzliche Bildbearbeitung bzw. Bildbearbeitung wird gesondert in Rechnung gestellt.  Die Lieferung von Rohdaten ist nicht beabsichtigt und wird ggf. extra berechnet.

 

4.13 Limits – Bei Produkten mit Limits (Traffic, Anzahl der Seiten, Anzahl der E-Mail-Adressen usw.) werden dem Kunden zusätzliche Mengen auf Basis des veröffentlichten Preises in Rechnung gestellt, wenn das entsprechende Limit überschritten wird.

 

4.14 Nutzung – Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Leistungen gemäss Ziffer 1.4 ordnungsgemäss zu nutzen. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Dienste ist nicht übertragbar und steht ausschliesslich dem Kunden oder seinen Unternehmen und Mitarbeitern zu. Sofern bestimmte Nutzungsrechte übertragen werden, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Dritten zu informieren und trägt hierfür die alleinige Verantwortung.

 

4.15 Einschränkungen – Es ist grundsätzlich verboten, sogenannte Erwachsenen- und Downloadseiten oder -inhalte, IRC-Dienste (einschliesslich Bots, Bouncer usw.), Filesharing-Dienste (Peer-to-Peer usw.) zu betreiben oder direkt oder indirekt zu bewerben. oder möglicherweise illegale oder anstössige Inhalte. Darüber hinaus unterlassen Kunden die Ausführung von Programmen oder Skripten, die Systemressourcen zum Nachteil anderer Kunden schädigen oder die Website betreiben würden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Lagerplatzbeschränkungen zu beachten.

 

4.16 Verantwortung – Kunden tragen die alleinige Verantwortung für alle Inhalte, Links und Aktionen im Zusammenhang mit den von ihnen genutzten Konten, Servern und Drucken. Dies gilt auch für an Sidora AG übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen, die von Sidora AG in üblicher Weise bearbeitet, jedoch vom Kunden selbst geschützt bzw. versichert werden. Ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Sidora AG ist der Anspruch auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der in Anspruch genommenen Leistungen und etwaig gewährter Leistungsgarantien beschränkt, der Kunde verzichtet auf jegliche Haftung für Verzögerungen, Leistungsunterbrechungen, Ausfälle einzelner Dienste, Datenunsicherheit oder Datenverlust Haftungsansprüche jeglicher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, werden von Sidora AG erhoben. Sidora AG haftet nicht für Umstände höherer Gewalt.

 

4.17 Kontaktadresse – Mit der Registrierung verpflichtet sich der Kunde, korrekte und vollständige Angaben zu machen. Dazu gehören (sofern vorhanden) Firma, Ansprechpartner, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei wichtigen Änderungen ist der Kunde verpflichtet, Sidora AG innerhalb von 14 Tagen zu informieren, um Kommunikationsschwierigkeiten und Verzögerungen vorzubeugen. Sollten die Kontaktdaten unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell sein und einen unverhältnismässigen Aufwand zur Feststellung der Identität des Kunden erfordern oder ist eine Übermittlung einer Nachricht an den Kunden nicht möglich, behält sich Sidora AG das Recht vor, die Leistungserbringung einzustellen oder den Dienstvertrag ausnahmsweise und entschädigungslos zu kündigen. Sidora AG behält sich zudem das Recht vor, dem Kunden allfällige Kosten aufgrund veralteter, unvollständiger oder falscher Kontaktdaten in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch CHF 20.

 

4.18 Datenschutz – Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit der Website und der damit verbundenen Passwörter verantwortlich. Er ist auch für alle Vorgänge verantwortlich, die dadurch entstehen, dass der Kunde Besucher auf seine Website zulässt oder Passwörter weitergibt, und in diesem Fall für alle Folgen der Nutzung oder des Missbrauchs seiner Website oder Passwörter. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten über ihn gespeichert und gegebenenfalls an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung der für die Registrierung von Domainnamen erforderlichen Daten, die dann veröffentlicht werden können.

 

Nutzungsbedingungen

Zweck

1.1 Servicequalität – Die Nutzungsbedingungen dienen hauptsächlich dem Schutz der Betriebsumgebung von Sidora, damit die Servicequalität nicht beeinträchtigt wird, um die Interessen der Kunden zu schützen. Kunden, die ihre Server oder Accounts oder Teile davon an Dritte weitergeben, sind zu einer entsprechenden Information verpflichtet und haften hierfür gegenüber Sidora.

 

Verbot

2.1 Rechtsverletzungen – Alle Daten, Inhalte und Aktivitäten, die gegen Schweizer Recht verstossen, sowie die Werbung für oder die Teilnahme an solchen Aktivitäten sind verboten. Hierzu zählt auch die Veröffentlichung oder Verbreitung von Daten, die durch Urheberrechte oder Verbreitungsgesetze geschützt sind.

 

2.2 Rassismus – Die Veröffentlichung oder Verbreitung rassistischer Inhalte oder Zusammenhänge ist nicht gestattet. Bei Unklarheiten behält sich Sidora AG das Recht vor, die Definition selbst festzulegen.

 

2.3 Missbrauch – Aktivitäten, Werbeaktionen oder Engagements, die gemäss den allgemein anerkannten Verhaltensregeln im Internet (Netiquette/RFC1855) als unerwünscht gelten, sind nicht gestattet. Hierzu zählen die (mehrfache) unaufgeforderte Verbreitung unerwünschter Nachrichten (Spam, UCE etc.) und Angriffe gegen andere mit dem Internet verbundene Systeme (DDoS-Angriffe, Spoofing etc.). Sidora AG behält sich das Recht vor, die Definition der Netiquette oder ihrer Bestandteile selbst festzulegen. Darüber hinaus vermeiden Clients einen übermässigen Bandbreitenverbrauch, der beispielsweise zu Lasten anderer Clients geht, wenn verfügbare Netzwerkressourcen beeinträchtigt werden.

 

Verstoss

3.1 Definitionen – Jede Nichteinhaltung der in Artikel 2 genannten Verbote oder unethisches Verhalten gilt als Verstoss, unabhängig davon, ob er vorsätzlich, unabsichtlich oder von einem Dritten verursacht wurde. Dies kann durch die Prüfung von Meldungen oder Beschwerden Dritter bzw. durch die Überprüfung des Sidora-Systemprüfmechanismus auf offensichtliche Anzeichen festgestellt werden.

 

3.2 Konsequenzen – Ausschlaggebend ist laut Sidora AG die Schwere des Vorfalls und sofern Strafen möglich sind, soll das entsprechende Verhältnis gelten. In jedem Fall wird zumindest der Kunde gewarnt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen behält sich Sidora AG das Recht vor, Verträge oder Abonnements fristlos zu kündigen oder die betroffenen Inhalte, Dienste, Konten oder Server mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren.